Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Lenaro Reinigung & Hauswartung GmbH, nachfolgend Auftragnehmerin, gegenüber ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend Auftraggeber. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Anfragen über diese Website sind kostenlos und unverbindlich. Angaben zu Richtpreisen auf der Website sind unverbindliche Orientierungswerte und stellen kein Angebot dar.
Verbindlich ist ausschliesslich die schriftliche Offerte der Auftragnehmerin. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Offerte schriftlich, per E-Mail oder nachweislich mündlich annimmt.
Die Offerte basiert auf den Angaben des Auftraggebers. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich davon ab, informiert die Auftragnehmerin vor Beginn der Arbeiten und unterbreitet eine angepasste Offerte.
3. Leistungsumfang
Der Umfang ergibt sich aus der Offerte. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet. Zusätzliche Arbeiten werden vorgängig vereinbart und separat verrechnet.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- der Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt gewährleistet ist
- bei einer Umzugsreinigung das Objekt vollständig geräumt ist
- Strom und Wasser verfügbar sind
- auf besondere Umstände, empfindliche Oberflächen oder Gefahren vorgängig hingewiesen wird
Kann die Arbeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, kann der entstandene Aufwand verrechnet werden.
5. Abnahmegarantie bei Umzugsreinigungen
Bei Umzugsreinigungen mit vereinbarter Abnahmegarantie gilt: Beanstandet die Verwaltung oder der Vermieter bei der Wohnungsabnahme die von der Auftragnehmerin erbrachte Reinigungsleistung, behebt die Auftragnehmerin die Beanstandung ohne zusätzliche Kosten.
Voraussetzungen:
- Das Objekt war bei der Reinigung vollständig leer und geräumt
- Das Objekt wurde nach der Reinigung nicht mehr genutzt
- Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Abnahme
- Der Auftragnehmerin wird die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt, bevor Dritte beigezogen werden
Nicht von der Garantie erfasst sind bauliche Mängel, Abnutzung, Schäden sowie alles, was nicht Gegenstand der Reinigungsleistung ist.
6. Termine und Absagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Verschiebungen oder Absagen sind 48 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Bei späterer Absage kann ein Anteil des Auftragswerts verrechnet werden.
7. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Frist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Die Auftragnehmerin kann bei Erstaufträgen oder grösseren Aufträgen eine Anzahlung verlangen.
8. Mängelrüge
Der Auftraggeber prüft die Leistung nach Abschluss und meldet Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen. Bei berechtigter Rüge hat die Auftragnehmerin das Recht auf Nachbesserung.
9. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeitenden bei der Ausführung der Arbeiten schuldhaft verursachen, im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind unverzüglich zu melden.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Nicht gehaftet wird für Schäden an bereits beschädigten oder unsachgemäss verlegten Oberflächen sowie für Schäden, auf deren Risiko nicht vorgängig hingewiesen wurde.
10. Personal
Die Auftragnehmerin setzt ausschliesslich angemeldetes, sozial- und unfallversichertes Personal ein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden der Auftragnehmerin direkt anzustellen.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
12. Dauerverträge und Kündigung
Verträge über wiederkehrende Leistungen wie Unterhaltsreinigung oder Hauswartung laufen auf unbestimmte Zeit. Sie können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Fällanden beziehungsweise der Sitz der Auftragnehmerin, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.